Seit 1. Juli 2021 dürfen in Österreich wieder Veranstaltungen stattfinden. Sämtliche Abstands-, Quadratmeter- oder Sperrstundenregelungen sind entfallen. Zugewiesene Sitzplätze muss es keine mehr geben, es darf auch wieder im Stehen konsumiert werden. Wo die 3G-Regel gilt, gibt es keine Maskenpflicht, sowohl outdoor als auch indoor. Folgende Auflagen gelten nun für alle Veranstaltungen mit gastronomischem Angebot:
3G-Nachweis: Teilnehmer älter als 12 Jahre müssen beim Einlass einen 3G-Nachweis vorweisen und für die Dauer der Veranstaltung bereithalten. Vor-Ort-Tests dürfen für das einmalige Betreten angeboten werden.
Präventionskonzept: Es ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen und ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Kontaktdatenerhebung: Die Kontaktdaten der Besucher müssen erfasst werden, wobei ein Vertreter je Haushalt ausreicht.
Anzeigepflicht: Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern sind spätestens 1 Woche vorher bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Bewilligungspflicht: Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen, wobei auch das Präventionskonzept vorgelegt werden muss. Die Behörde hat für die Entscheidung zwei Wochen Zeit.