Corona-Regeln für Veranstaltungen (2020)

Viele Veranstalter können aufatmen: Veranstaltungen sind wieder möglich und es treten laufend neue Lockerungen in Kraft. Wir haben die wichtigsten Regelungen für euch zusammengefasst.

Die folgende Übersicht wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, stellt aber keine Rechtsberatung dar!

Aktuelle Regeln für Veranstaltungen

Abstand halten als Grundgebot

Zu anderen Personen außerhalb der eigenen Besuchergruppe ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Die Größe einer Besuchergruppe ist dabei nicht beschränkt.

Bei Freiluftveranstaltungen ist mehr erlaubt

Es wird unterschieden, ob eine Veranstaltung in geschlossenen Räumen stattfindet, oder aber im Freiluftbereich, wo es durch den ständigen Luftaustausch ein viel geringeres Ansteckungsrisiko gibt. Ein Mund-Nasen-Schutz muss nur in geschlossenen Räumen getragen werden, während man sich nicht auf seinem zugewiesenen Sitzplatz aufhält.

Stufenweise Erhöhung der zulässigen Besucherzahlen

Die maximal zulässige Personenanzahl bei Veranstaltungen wird stufenweise erhöht:

  • ab 29. Mai bis zu 100 Personen
  • ab 1. Juli bis zu 250 Personen (indoor) und 500 Personen (outdoor)
  • ab 1. August bis zu 500 Personen (indoor) und 750 Personen (outdoor)

Ab 1. August sind mit Bewilligung sogar bis zu 1.000 Personen (indoor) und 1.250 Personen (outdoor) erlaubt. Dazu muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde ein Präventionskonzept eingereicht werden. Unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage und der örtlichen Kapazitäten trifft die Behörde innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung. Mit Bewilligung sind ab September sogar Events mit bis zu 5.000 Personen (indoor) und 10.000 Personen (outdoor) möglich.

Obergrenzen gelten nur für Besucher

Die Obergrenzen beziehen sich nur auf das Publikum. Mitwirkende und Helfer, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, müssen nicht eingerechnet werden.

Fixe Sitzplätze als Voraussetzung

Die gelockerten Obergrenzen gelten nur für Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen. Bei Veranstaltungen ohne fixe Plätze sind derzeit 100 Personen (ab August 200 Personen) erlaubt und Gruppen dürfen nur aus Haushaltsmitgliedern bestehen.

Gastronomie: Regeln wie im Gastgewerbe

Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken an Besucher gelten bei Veranstaltungen dieselben Regeln wie für das Gastgewerbe:

  • Sperrstunde ist um 1 Uhr.
  • Abstand von einem Meter oder Trennwände zwischen den Besuchergruppen.
  • Keine Konsumation direkt bei der Ausgabestelle.

COVID-19-Beauftragter und Präventionskonzept

Veranstaltungen mit über 100 Personen (ab August 200 Personen) müssen einen COVID-19-Beauftragten bestellen und ein Präventionskonzept ausarbeiten. Dieses hat Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und – basierend auf einer Risikoanalyse – Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten:

  • Steuerung der Besucherströme,
  • spezifische Hygienevorgaben,
  • Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
  • Nutzung sanitärer Einrichtungen,
  • Verabreichung von Speisen und Getränken.

Das COVID-19-Präventionskonzept kann auch die Erfassung von Kontaktdaten der Besucher auf freiwilliger Basis enthalten.

Das Gesundheitsministerium stellt Empfehlungen für ein solches Präventionskonzept zur Verfügung. Präventionskonzepte können von der Bezirksverwaltungsbehörde stichprobenartig überprüft werden.

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