FAQ Corona & Veranstaltungen (2020)

Gelten die Auflagen des Gastgewerbes auch, wenn die Veranstaltung von einem Verein durchgeführt wird?

Ja, die Auflagen gelten unabhängig davon, ob eine Bewirtung im Rahmen eines Gewerbebetriebs oder auf Grundlage einer anderen Berechtigung (z.B. Vereinsfeste) erfolgt. (WKO)

Müssen Sitzplätze vorreserviert werden?

Dass für jeden Sitzplatz im Voraus ein Ticket gebucht werden muss, wurde nicht verordnet. Gäste könnten also auch vor Ort durch einen Mitarbeiter platziert werden. Auch in der Gastronomie gilt: Eine vorherige Reservierung ist keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung. (BML) Wenn ihr dennoch eine Ticketing-Lösung einsetzen wollt, sind wir euch gerne behilflich.

Zählt ein Zelt als Freifläche?

Ob eine Veranstaltung in einem Zelt als Freiluftveranstaltung gilt, ist in der COVID-19-Lockerungsverordnung nicht näher spezifiziert. In Bezug auf das Rauchverbot, das ebenfalls auf den Luftaustausch abzielt, sind folgende Konstruktionen erlaubt:

  • von einem Windschutz umschlossen, aber nach oben hin offen
  • nach oben hin überdacht, die Seitenwände jedoch maximal bis zur Hälfte geschlossen. (WKO)

Ein Zelt, bei dem zumindest die Hälfte aller Seitenflächen frei bleibt, erschiene demnach möglich – eine offizielle Information bleibt dennoch abzuwarten.

Sind Tanzflächen erlaubt?

Ja, es darf auf Veranstaltungen unter Einhaltung der Abstandsregeln auch getanzt werden. (WKO, IGK)

Darf stehend an der Theke konsumiert werden?

Ja, wenn der allgemeine Abstand zwischen Besuchergruppen eingehalten wird. (WKO)

Dürfen Speisen und Getränke nur auf Tischen konsumiert werden?

Nein, in der Verordnung ist nur die Rede von „Verabreichungsplätzen“, das heißt, Gäste müssen nicht unbedingt sitzen, sondern können auch einen Stehplatz einnehmen. Sie müssen aber den Mindestabstand zu anderen Gästegruppen einhalten. (WKO)

Muss zwischen zwei Tischen ein Meter Abstand sein?

Nein, die Verordnung bezieht sich nicht auf den Abstand von Tischkante zu Tischkante, sondern auf den Abstand zwischen den Gästegruppen, also von Person zu Person. (WKO)

Braucht jede Gästegruppe einen eigenen Tisch?

Die Verordnung regelt nicht den Abstand zwischen Tischen, sondern zwischen Personen auf
„Verabreichungsplätzen“. Solche Verabreichungsplätze können einem Tisch entsprechen, aber auch an der Theke als Stehplatz eingerichtet werden, wobei der Abstand zwischen Besuchergruppen einzuhalten ist. (WKO) Demnach können sich verschiedene Besuchergruppen auch einen ausreichend großen Tisch teilen, solange zwischen ihnen ein Meter Abstand bleibt. Es spricht nichts dagegen, wenn zwei kleinere Besuchergruppen an den Enden eines langen Tisches platziert werden.

Muss auch in der Küche ein Meter Mindestabstand eingehalten werden?

Grundsätzlich gilt auch in der Küche ein Mindestabstand von einem Meter, sowohl bei den Arbeitsvorgängen in der Küche als auch zwischen Küchen- und Serviceteam. Ist der Mindestabstand jedoch nicht möglich, sind sonstige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, z.B.:

  • Arbeiten in den gleichen Teams
  • Erhöhte Händehygiene
  • Regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen
  • Mund-Nasen-Schutz, wenn einvernehmlich vereinbart
  • Regelmäßiges Lüften oder Lüftungsanlagen mit Außenluft (BML)

Wie viele Personen dürfen zusammen sitzen?

Die Anzahl der Personen, die eine Veranstaltung gemeinsam besuchen, ist nicht mehr beschränkt. Damit sind auch größere Besuchergruppen aus gemischten Haushalten bei Veranstaltungen möglich! (IGK)

Müssen Veranstalter Besucherdaten erheben, um diese an Behörden weiterzugeben?

Um die Kontaktnachverfolgung zu erleichtern, können Kontaktdaten von Besuchern und die Anwesenheit von Mitwirkenden dokumentiert werden. Das geschieht allerdings nur datenschutzkonform auf freiwilliger Basis und wird im Präventionskonzept dokumentiert. (RIS)

Wird der Abstand von Sitzmitte zu Sitzmitte bemessen?

Diese Regelung gilt nur für Veranstaltungen, bei denen die Sitze aufgrund der baulichen Gegebenheiten enger angeordnet sind (Theater, Tribünen). Grundsätzlich wird der Abstand zwischen den Personen gemessen, also von Bierbauch zu Bierbauch. (IGK, BMK)

Müssen Kellner einen Mindestabstand zu den Gästen einhalten?

Kellner sind beim Servieren vom Mindestabstand ausgenommen. Es wird aber empfohlen, den Abstand nach Möglichkeit einzuhalten. (BML)

Welche Regeln gelten für künstlerische Darbietungen und Proben?

Für künstlerische Darbietungen und Proben gelten – unabhängig davon, ob es sich um eine berufliche Tätigkeit oder den Amateur-Bereich handelt – sinngemäß die Bestimmungen zu beruflichen Tätigkeiten: Grundsätzlich ist ein Abstand von einem Meter einzuhalten. Wenn die Tätigkeit es erfordert und andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden, kann jedoch davon abgesehen werden. (IGK)

Darf ein Shuttleservice angeboten werden?

Ja, die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist zulässig. Dabei dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. (RIS)

Welche Anforderungen werden an den Mund-Nasen-Schutz gestellt?

Ein MNS ist eine mechanische Barriere, die Mund und Nase bedeckt, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu verhindern. Ein MNS unterliegt keinen spezifischen Anforderungen für eine Zertifizierung und kann auch selbst hergestellt werden. Auch Gesichtsvisiere gelten als MNS. (WKO, BMG)

Welche Aufgaben hat der COVID-19-Beauftragte?

Der Veranstalter kann – sofern er diese Aufgabe nicht gleich selbst wahrnimmt – einen COVID-19-Beauftragten bestellen. Dieser unterstützt den Veranstalter bei der Erfüllung seiner Pflichten, die Letztverantwortung liegt jedoch immer beim Veranstalter selbst. Der COVID-19-Beauftragte kennt die notwendigen Schutzmaßnahmen und ist für die Umsetzung des Präventionskonzeptes verantwortlich. Er dient als primäre Ansprechperson für die Mitwirkenden und die Behörde. (BMG)

Welche Strafen sind möglich, wenn die Besucherobergrenze überschritten wird?

Wer nicht dafür Sorge trägt, dass eine Betriebsstätte höchstens von der in der Verordnung genannten Zahl betreten wird, ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro zu bestrafen. (RIS, Haslinger-Nagele)

Gibt es flächenbezogene Beschränkungen?

Nein, frühere Vorgaben wie eine Quadratmeter-Anzahl von 10 m² pro Person gelten nicht mehr. Es ist einzig der Abstand zu anderen Personen einzuhalten. (IGK)

Wie lange darf eine Veranstaltung dauern?

Wie in der Gastronomie gilt auch für Veranstaltungen 1 Uhr als generelle Sperrstunde. Ausnahmen gibt es für geschlossene Veranstaltungen bis 100 Personen. (DST)

Dürfen Besucher ihren zugewiesenen Sitzplatz während der Veranstaltung verlassen?

Das Ziel der Verordnung ist die Ermöglichung von Veranstaltungen, während derer die Besucher einen fix zugewiesenen Sitzplatz haben, damit es zu keiner Durchmischung der Besucher kommt. Daraus folgt, dass der Sitzplatz zu Beginn der Veranstaltung eingenommen wird und im Regelfall während der gesamten Veranstaltung nicht verlassen wird. ()

Alle Artikel zum Thema COVID-19

Schreibe einen Kommentar