Jugendschutz 2019

Seit 1. Jänner 2019 gelten in Niederösterreich die neuen, österreichweit einheitlichen Jugendschutzbestimmungen. Als verantwortungsvolles Unternehmen nehmen wir unsere Rolle bei Veranstaltungen ernst und möchten über die neuen Regelungen informieren.

Unter 16 Jahren

Unter 16-Jährige dürfen weder rauchen, noch Alkohol trinken.

Zwischen 16 und 18 Jahren

Ab 16 Jahren darf man leichte alkoholische Getränke trinken. Dazu zählen Bier, Radler, Wein, Spritzer, Sturm, Most und Sekt. Getränke, die gebrannten Alkohol enthalten, sind für 16-Jährige verboten. Darunter fallen alle Barmischgetränke, Alkopops, Schnäpse und Liköre. Auch ein Aperol-Spritzer enthält gebrannten Alkohol und erst ab 18 Jahren erlaubt.

Das Rauchverbot wurde mit dem neuen Gesetz ebenfalls auf 18 Jahre angehoben. Für 16- oder 17-Jährige, die bisher legal geraucht haben, gibt es keine Übergangsbestimmungen. Sie müssen mit dem Rauchen nun wieder aufhören. Dasselbe gilt für den Konsum von hartem Alkohol.

Pflichten für Veranstalter

Veranstalter müssen ihre Helfer entsprechend schulen und für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sorgen. Eine Übertretung darf Jugendlichen nicht ermöglicht oder erleichtert werden. Veranstalter haben die Jugendlichen durch Aushänge auf die Bestimmungen hinzuweisen und Maßnahmen zur Einhaltung zu treffen. Dazu zählen die Ausweiskontrolle zur Altersfeststellung und gegebenenfalls die Verweigerung des Zutritts oder die Aufforderung zum Verlassen der Veranstaltung. Jugendliche müssen im Zweifelsfall ihr Alter mit einem Ausweis nachweisen – auch gegenüber (volljährigen) Kellnern.

Jugendschutz mit System

Jeder vom Veranstalter eingesetzte Helfer ist in zumutbarer Weise für die Einhaltung des Jugendgesetzes verantwortlich. Wird ein Boniersystem eingesetzt, treffen sowohl die Kellner, die eine Bestellung mit alkoholischen Getränken aufnehmen, als auch die Träger, die diese zum Tisch bringen, Kontrollpflichten in Bezug auf das Alter der Gäste.

Farbbänder verwenden

Wir empfehlen, die drei relevanten Altersgruppen mit farbigen Armbändern nach einem Ampelsystem zu kennzeichnen.

ROT (unter 16): kein Alkohol und keine Zigaretten
GELB (über 16 aber unter 18): nur Bier und Wein, keine Zigaretten
GRÜN (über 18): gebrannter Alkohol und Zigaretten dürfen konsumiert werden

Alle Mitarbeiter, die alkoholische Getränke und Zigaretten abgeben, müssen über die Bedeutung der Farben informiert sein. Minderjährige Helfer dürfen übrigens alkoholische Getränke und Zigaretten verkaufen, auch wenn sie sie selbst noch gar nicht konsumieren dürfen. Dennoch sollte der Einsatz in solchen Bereichen immer unter Aufsicht erfolgen.

Downloadlinks für Aushänge

Wir verweisen hier auf die Jugendinfo NÖ und auf die Wirtschaftskammer:

https://www.jugendinfo-noe.at/downloads/infoblaetter/infoblatt-veranstaltungsrecht/download
https://www.jugendinfo-noe.at/downloads/aushang-auszug-noe-jugendgesetz/download
https://www.wko.at/branchen/noe/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/Jugenschutz-Aufkleber.pdf

Schreibe einen Kommentar