Auch wenn uns das Coronavirus noch länger begleiten wird, wird die Durchführung von Veranstaltungen irgendwann wieder möglich sein. Welche Maßnahmen weiterhin wichtig sind und wie sich die Auflagen in die Praxis umsetzen lassen, darüber herrscht bei vielen Veranstaltern verständlicherweise Unsicherheit. In diesem Artikel wollen wir deshalb ein paar Grundsatzfragen klären und darauf eingehen, was ihr konkret ändern müsst.
Absolute Sicherheit vor Übertragungen gibt es nicht
Die Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen werden zu vermehrten Personenkontakten führen. Schutzmaßnahmen sollen Infektionen so gut es geht verhindern, doch es ist auch klar, dass es trotz aller Maßnahmen keine absolute Sicherheit vor einer Ansteckung geben kann. Finden im ganzen Land Veranstaltungen statt, wird es statistisch irgendwo zu einer Infektion kommen. Der Zweck der Maßnahmen ist nicht, jegliches Risiko zu unterbinden, sondern es auf ein vertretbares Alltagsniveau zu senken. Der Einzelne soll eine Veranstaltung besuchen können, ohne einem höheren Risiko ausgesetzt zu sein als bei anderen Kontakten mit Menschen im öffentlichen Raum, etwa bei einem Restaurantbesuch.
Der Einzelne soll eine Veranstaltung besuchen können, ohne einem höheren Risiko als im Alltag ausgesetzt zu sein.
Grundgedanke der Risikoreduktion
Geteilte Verantwortlichkeit zwischen Veranstalter und Besucher
Um das Ziel der Risikominimierung zu erreichen, werden sowohl an den Veranstalter als auch an das Publikum gewisse Anforderungen gestellt. Jeder Besucher und jeder Mitwirkende bewegt sich eigenverantwortlich auf der Veranstaltung und hat ein risikobewusstes Verhalten an den Tag zu legen. Dazu zählen die Einhaltung des Mindestabstands und der Hygieneregeln.
Der Veranstalter ist nicht für jedes Fehlverhalten seiner Besucher verantwortlich. Er ist aber verpflichtet, durch ein geeignetes Risikomanagement jeden Einzelnen bei der Umsetzung der allgemeinen Verhaltensregeln zu unterstützen. Besucherströme müssen zum Beispiel so gesteuert werden, dass die Besucher sich nicht plötzlich in einer Situation wiederfinden, wo sie den Abstand nicht mehr einhalten können.
Es werden sowohl an den Veranstalter als auch an die Besucher Anforderungen gestellt: Der Veranstalter schafft die Rahmenbedingungen, damit der einzelne Besucher in Eigenverantwortung die allgemeinen Verhaltensregeln umsetzen kann.
Grundgedanke der geteilten Verantwortlichkeit
Risikoanalyse & Risikomanagement
Als Veranstalter bewertet ihr, bei welchen Abläufen eurer Veranstaltung es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann, und plant entsprechende Maßnahmen. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Eingangsbereich, den Sanitäranlagen und der Gastronomie zu. Auf Basis dieser Risikoanalyse erstellt ihr ein Präventionskonzept, das die spezifischen Maßnahmen für jeden Bereich beschreibt. Alle Mitwirkenden sollen die Verhaltensregeln ihres Tätigkeitsbereiches kennen und in allgemeinen Hygienemaßnahmen geschult sein.
COVID-19-Beauftragter als Anlaufstelle
Der COVID-19-Beauftragte unterstützt den Veranstalter bei der Erfüllung seiner Pflichten und ist für die Umsetzung des Präventionskonzeptes verantwortlich, die Letztverantwortung liegt jedoch immer beim Veranstalter! Er dient als primäre Ansprechperson für die Behörde und die Mitwirkenden einer Veranstaltung.
Der COVID-19-Beauftragte unterstützt den Veranstalter bei der Umsetzung des Präventionskonzeptes, die Letztverantwortung liegt jedoch immer beim Veranstalter selbst.
Aufgabe des COVID-19-Beauftragten
Superspreading-Events verhindern
Nicht jeder Mensch ist gleich ansteckend. Der Großteil der COVID-19-Infektionen geht auf wenige Einzelpersonen („Superspreader“) zurück, während die meisten Infizierten nur wenige bis gar keine anderen Personen anstecken. Jeder von uns kann – ohne es zu merken – zum „Superspreader“ werden, wenn er unwissentlich infiziert ist und zum falschen Zeitpunkt mit vielen Menschen gleichzeitig Kontakt hat. Was sich auf den ersten Blick dramatisch anhört, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Vorteil. Man kann „Superspreading-Events“ zielgerichtet verhindern, indem man jene Begleitumstände entschärft, die „Superspreading“ begünstigen, und zwar enge, geschlossene Räume und die Durchmischung der Besucher.
Empfehlungen für Schutzmaßnahmen
Während es einige klare Regeln gibt, sind viele Auflagen nur als Empfehlungen ausgestaltet, die je nach Art der Veranstaltung und baulichen Gegebenheiten angepasst werden können. Was ihr konkret ändern solltet:
Verlagert die Veranstaltung nach draußen, das reduziert das Risiko bereits um ein Vielfaches, denn der überwiegende Teil der Ansteckungen findet in geschlossenen Räumen statt. Öffnet Zeltwände, um für eine gute Durchlüftung zu sorgen. Sitzende Veranstaltungen im Freien sind am einfachsten zu handhaben.
Weist den Besuchern beim Eintritt einen Tisch zu und zählt die Personen. Mit einem Tischplan habt ihr stets einen Überblick, ob noch genügend Tische frei sind. Plant Wartezonen ein und nutzt Einbahnsysteme zur Steuerung der Besucherströme. Haltet euch an die Besucherobergrenzen und an die Sperrstunde, sonst drohen Strafen. Besucher können euch auf freiwilliger Basis ihre Kontaktdaten hinterlassen, um im Fall des Falles schnell informiert zu werden.
Stellt die Tische weiter auseinander, damit zwischen Besuchergruppen der Abstand eingehalten wird. Achtet auch darauf, dass die Gänge breit genug sind. Während der Veranstaltung sollten die Besucher ihre Plätze nur in Ausnahmefällen verlassen.
Dokumentiert alle Maßnahmen im Präventionskonzept (Vorlage) und schult alle Mitwirkenden in die Maßnahmen in ihrem Bereich ein. Bestimmt einen COVID-19-Beauftragten, der die Bestimmungen kennt und umsetzt und als Ansprechpartner für alle Beteiligten fungiert.
Bildet feste Teams unter den Mitwirkenden, die sich nicht vermischen, sondern nur untereinander zusammenarbeiten.
Bietet einen Tischservice an, damit es im Bereich der Gastronomie nicht zu Menschenansammlungen kommt. Ich kenne da ein tolles Boniersystem 🙂